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Ladungssicherung Autoanhänger

Ladungssicherung Autoanhänger

Ladungssicherung mit Hilfe von Spanngurten

Ein Autoanhänger ist eine praktische Möglichkeit, Ladungen jeglicher Art zu transportieren - sowohl für Privatpersonen, als auch für das professionelle Gewerbe. Um Fahrer, Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, muss die Ladung gesichert werden. Wie? Das ist in Vorschriften und Gesetzen zur Ladungssicherung festgelegt. Oft ist Privatpersonen nicht bewusst, dass sie, ebenso wie Personen des professionellen Gewerbes, haftbar sind! Ladung entsprechend zu sichern, lohnt sich!

Gesetzeslage

Die Ladungssicherung im Anhänger ist im § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung geregelt, mit einem Zusatz im § 23.

  • "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."
  • "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

In den Gesetzen ist nicht genau erklärt, wie die Ladungssicherung in der Praxis auszusehen hat. Alle Regeln und Techniken sind in den Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure, den VDI-Richtlinien 2700 ff. festgelegt. Weiter sind Anforderungen auf Gesamtgewichte und Achsenverteilungen zu beachten und nachzukommen.

Verantwortlicher: Fahrer, Fahrzeughalter, Verlader und Versender der Ware sind für die Ladungssicherung im Anhänger zuständig. Der Fahrer hat jedoch die Pflicht die Ladungssicherung und die Lastverteilung zu überprüfen. Sollten sich auf der Fahrt Probleme erweisen, ist es die Pflicht des Fahrers, diese zu beheben und nachzubessern, ebenso wie gegebenenfalls das Fahrverhalten an die Umstände anzupassen.

Wichtig: Bei einem Pkw mit Anhänger ist das zulässige Gesamtgewicht wichtig! Mit einem Führerschein der Klasse B darf zum Beispiel ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg gezogen werden. Bei Unfällen oder Verkehrskontrollen ist genau diese Angabe und die eventuelle Überschreitung ausschlaggebend für die Bestrafung.

Hilfsmittel zur Ladungssicherung

  • Niederzurren der Ladung mit Zurrankern und Spanngurten: Die Zurrgurte sollten regelmäßig ausgetauscht werden und vor jedem Einsatz auf Beschädigungen geprüft werden. Sobald das Garn beschädigt ist oder die Ratsche durch Chemikalien oder Rost (Korrosion) schadhaft ist, muss der Gurt erneuert werden.
  • Anhängernetz: Sperrige Waren, wie Äste, großes Kinderspielzeug oder sperrige große Werkzeuge können sicher mit einem Anhängernetz verstaut werden. Das Netz wird über die Ladung gespannt und anschließend an den Anhängerösen befestigt.
  • Antirutschmatte: Bei schweren Gegenständen, wie Waschmaschinen, massiven Holzschränken oder Maschinenbauteilen lohnt es sich zusätzlich Antirutschmatten unterzulegen. Diese minimieren die Gefahr des Herumrutschens, abhängig von der Geschwindigkeit, dem Gewicht und der Bremskraft, bis zu einem gewissen Grad.
  • Abdeckplanen: Sollen Schuttgüter, wie Sand, Kies, Mais oder andere transporiert werden, kommen Abdeckplanen in Frage. Sie verhindern, dass die Ladung aus dem (offenen) Behälter herausfällt. Auf einen flachen Transport der Ladung ist zusätzlich zu achten.
  • Auch wenn in der DIN EN 12640 steht, dass Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung mit 3,5 Tonnen angebracht werden müssen, sollten auch kleinere Anhänger mit Zurrpunkten ausgestattet sein (Minimum vier Zurrpunkte)
  • Schwere Gegenstände am Boden des Anhängers sichern!
  • Lücken sollten bei der Ladungssicherung vermieden werden. Dadurch können die Güter nicht aufeinanderfallen. Lücken können beispielsweise mit Leerpaletten gefüllt werden oder durch das direkte Aneinanderbauen der einzelnen Ladungsteile.

Physikalische Kräfte

Anfahren, Bremsen, Beschleunigen - gerade bei diesen Prozessen wirken enorme Kräfte auf die Ladung. Um das Massegewicht der Ladung zu erörtern, wird das Gewicht der Ware mit der Aufprallgeschwindigkeit mulipliziert. Bereits bei geringer Ladung (40 kg) und geringer bis mittlerer Geschwindigkeit (50 km/h) kann ein gefährliches und vor allem unkontrollierbares Geschoss mit einem Massegewicht von 2 Tonnen durch die Gegend fliegen. Verhindert werden, kann das durch eine korrekte und sauber durchgeführte Ladungssicherung.

Arten der Anhänger-Ladungssicherung

  • Formschlüssige Ladungssicherung: Die Ladung wird bündig oder lückenlos zu den anderen Ladegütern und Bordwänden des Anhängers verladen. So kann es zwischen den Ladegütern nicht zu großen Bewegungen kommen, da kein Raum dafür ist. Zusätzlich sollte jedoch auch eine kraftschlüssige Ladungssicherung beachtet werden. Bei zu viel Gewicht, zu hoher Geschwindigkeit und einer anschließenden Bremsung, kann es sein, dass die Bordwände nicht standhalten.
  • Kraftschlüssige Ladungssicherung: Das Niederzurren der Ladung erfolgt mittels Gurten, Ketten oder Seilen. Die Reibungskraft am Untergrund wird erhöht. Verstärkt wird dieser Zustand durch eine rutschfeste oder rutschhemmende Bodenoberfläche, wie zum Beispiel Siebdruckplatten. Alternativ können auch Antirutschbeläge eingelegt werden.

Strafen und Haftung

Sollte bei Verkehrskontrollen ein Fehlverhalten bezüglich der Vorschriften zur Ladungssicherung festgestellt werden, wird dies mit Bußgeldern oder mit Punkten in Flensburg geahndet. Die Weiterfahrt kann auch unterbunden werden, solange bis die Ware vorschriftsmäßig gesichert ist. Kommt es nach einem Unfall, vor allem mit anderen Menschen, zu einer Anzeige, kann dies mit einer Freiheitsstrafe enden. Die Kosten für den Schaden muss der Verantwortliche gegebenenfalls selbst tragen, da die jeweilige Versicherung eine Zahlung verweigern kann - die Vorschriften zur Ladungssicherheit wurden schließlich nicht eingehalten.

Das zulässige Gesamtgewicht:

  • Mit einem Führerschein der Klasse B darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg gezogen werden.
  • Bei mehr als 5% Überladung beträgt die Strafe 10€
  • Bei mehr als 15% Überladung liegt die Strafe bei 35€
  • Sollten mehr als 30% überladen sein, wird eine Straße von 235€ fällig, sowie ein Punkt in Flensburg

Gut zu wissen:

  • Ist die Ladung unzureichend gesichert und ein Unfall erfolgt, werden 75€ eingezogen, sowie ein Punkt in Flensburg vergeben - die Maximalstrafe bei nicht ausreichender Ladungssicherung in Kombination mit einem Unfall.
  • Das Minimum an Bußgeld beträgt 10€, wenn es durch die unzureichende Ladungssicherung zu Lärm kommt.

Fahrverhalten

  • Maximalgeschwindigkeit eines Pkws mit Anhänger: 80 km/h
  • Ausnahmefälle: 100 km/h bei Beantragung
  • Maximale Parkdauer in öffentlichen Bereichen: Zwei Wochen
  • Unterlegkeile beim Parken sind Pflicht
  • Zulässiges Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden